Im Urlaub erreichbar: Chef kann Sonderregelungen festlegen

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Im Urlaub erreichbar: Chef kann Sonderregelungen festlegen

Urlaubszeit, arbeitsfreie Zeit – mit zunehmender Digitalisierung und permanenter Erreichbarkeit ist dies schon längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Laut einer Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nimmt jeder vierte Mitarbeiter Arbeit mit in den Urlaub, jeder Zehnte wird vom Chef oder den Kollegen gestört. Nach Angaben des Randstad Arbeitsbarometers müssen in Deutschland 30 Prozent der Beschäftigten auch in den Ferien für ihren Chef erreichbar sein, Spitzenreiter ist Portugal mit 56 Prozent. Laut Lucia Falkenberg, HR-Managerin und Leiterin der Kompetenzgruppe New Work im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., muss der Arbeitnehmer in seinem Urlaub jedoch generell nicht erreichbar sein. Mit zwei Ausnahmen: in Notfällen, beispielsweise wenn es gilt, ein geschäftsschädigendes Ereignis abzuwenden. Darüber hinaus kann der Chef ab dem 21. Urlaubstag Sonderregelungen vereinbaren, die eine Erreichbarkeit auch im Urlaub vorsehen.

Gesetze versus Berufsalltag

„Kommunikationsmittel wie Handy, Smartphone und E-Mail erleichtern den Berufsalltag ungemein. In Zeiten von digitaler Omnipräsenz kommen jedoch dadurch immer weniger Mitarbeiter im Urlaub zur Ruhe“, betont Falkenberg. „Dabei hat der Gesetzgeber eigentlich sehr arbeitnehmerfreundliche Bedingungen für den Urlaub geschaffen.“ So sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass einem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage zustehen, an denen er nicht beruflich erreichbar sein muss. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen zudem bestätigt, dass selbst spezielle Verabredungen zwischen Chef und Mitarbeiter zur permanenten Erreichbarkeit im Urlaub unwirksam sind. Allerdings nehmen laut der eco HR Expertin immer mehr Beschäftigte freiwillig Arbeit mit in den Urlaub und bleiben via WhatsApp, Telefon oder E-Mail erreichbar. „Auch ohne gesetzliche Grundlage verlangen viele Vorgesetzte inzwischen von ihren Mitarbeitern einen Urlaub auf Abruf. Oder es gehört in vielen Fällen schon zum guten Ton, Arbeit mit in die Ferien zu nehmen“, so Falkenberg. „Dies ist fatal für die Work-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit für den Arbeitgeber bremst die Erholung aus oder lässt sie gar nicht stattfinden.“

Konkrete Absprachen vor dem Urlaub

Nach Ansicht der eco HR Expertin verwischen durch das Smartphone mittlerweile sehr schnell die Grenzen zwischen privat und beruflich. Als treuer Begleiter sei das Smartphone auch im Urlaub immer mit dabei. Es komme zum Einsatz für eine Restaurantsuche-App, die Urlaubsfotos werden direkt via WhatsApp verschickt und auf Facebook werde der tägliche Müßiggang dokumentiert. Ein wenig dienstliche Kommunikation falle da nach Ansicht von Falkenberg nicht weiter auf. Doch wie kann verhindert werden, dass immer mehr Arbeitnehmer im Urlaub erreichbar sind? Bereits im Vorfeld gilt es, mit Chef und Kollegen zu kommunizieren. So kann vorab festgelegt werden, was als Notfall zu gelten und was in einem solchen Fall zu geschehen hat. Zudem sollte die Urlaubsübergabe möglichst detailliert und der jeweilige Vertreter in alle Geschäftsvorfälle oder Prozesse eingeweiht sein. „Etabliert man konkrete Vertretungs- oder Notfallregelungen und berücksichtigt bereits im Vorfeld mögliche Eventualitäten, kann eine Kontaktaufnahme im Urlaub meist vollständig vermieden werden“, ist sich Falkenberg sicher.

Red.: LLL/SR/eco
Foto © anyaberkut/fotolia.com

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