Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung Rundfunkgebühren zahlen, können für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden – hierfür steht nun ein Formular zur Verfügung. Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. → mehr lesen
