Staatlich anerkannte IHK-Ausbildungsberufe sind Berufe, in denen nur nach jeweiliger Ausbildungsordnung ausgebildet werden darf. Ausbildungsordnungen werden mit inhaltlichen Standards vom Staat vorgeschrieben, damit eine geordnete sowie bundesweit einheitliche Berufsausbildung gewährleistet werden kann. Darin werden unter anderem folgende Punkte wie Berufsbezeichnung, Berufsbild, Prüfungsanforderungen, Dauer der Ausbildung und der Ausbildungsrahmenplan definiert. Des Weiteren können auch die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen, eine Stufenausbildung sowie zweiphasige Abschlussprüfung festgelegt sein. Nicht staatlich anerkannte Ausbildungsberufe verfügen somit über keine bundesweit geregelte Ausbildungsordnung, die von Betrieb zu betrieb variieren können. Ein neues, altes bzw. immer seltener werdendes oder spezielles Berufsfeld sind Gründe dafür, weshalb diese nicht staatlich anerkannt sind. Grundsätzlich gilt, dass Jugendliche unter 18 Jahren nur einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernen dürfen.